§ 1 Ausschließlicher Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Lieferungs-
und Zahlungsbedingung zugrunde. Abweichende Vereinbarungen,
insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers, werden
von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer
ausdrücklicher Zustimmung.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich, auch wenn sie schriftlich erfolgen. Dem
Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen, wie Zeichnungen,
Abbildungen, Gewichtsangaben, Maße oder sonstige technische Daten, sind
unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich anerkannt sind.
Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn dies von uns schriftlich
anerkannt ist.
§ 3 Auftragsbestätigung
Für Art und Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere
Auftragsbestätigungen maßgebend. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung.
Unbedeutende, dem Besteller zumutbare Konstruktions-, Material-, Farb- und
Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
§ 4 Lieferzeiten
In der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn
sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Lieferfrist läuft nicht während der
Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung
und sonstiger von uns nicht zu vertretender Einflüsse auf Herstellung und Versand.
Wird ein gegebenenfalls nach dem vorangegangenen Absatz verlängerter
vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller
berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, die mindestens einen
weiteren Monat betragen muss, zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum
Ablauf der Nachlieferungsfrist, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzten
Nachfrist erklärt werden.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit der Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung an den
Versandbeauftragten auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung
vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Wir empfehlen
unseren Abnehmern, eine Transportversicherung abzuschließen.
§ 6 Kreditwürdigkeit
Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl
entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung von Lieferung zu verlangen, oder
vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
§ 7 Preise
Für alle Lieferungen gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unsere
am Tage der Lieferung gültigen Preise. Es wird der am Tag der Lieferung gültige
Mehrwertsteuersatz berechnet, Änderungen u. Sonderausführungen werden
gesondert berechnet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungseingang fällig. Werden unsere
Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beglichen,
sind wir berechtigt Zinsen über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden
und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die
Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Dem Besteller ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten
Waren , diese so fest mit einem Grundstück zu verbinden, dass sie nur unter
gleichzeitiger Beschädigung ihrer Substanz wieder vom Grundstück entfernt
werden können. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns
Ware , jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäfts-
Betriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm
untersagt, von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss
uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der
Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon jetzt mit
allen Neben- u. Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der uns
abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese
Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung erlischt
auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt. Der Besteller hat
uns auf Verlangen schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und
welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zusteht. Wir sind berechtigt,
den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderungen des Bestellers
an uns mitzuteilen und die Forderungen einzuziehen. Kommt der Besteller mit
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, so wird die gesamte Restschuld
sofort fällig. In diesen Fällen sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte, unter
Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu
verlangen und diese abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitzt abgetretener
Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen
oder rückabzutreten, wenn und soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt
zustehenden Forderung um 20 % übersteigt.
§ 10 Haftung für Mängel
Gebrauchte Waren verkaufen wir unter Ausschluss von Gewährleistungsrechten.
Der Besteller hat nicht das Recht, den geleisteten Kaufpreis ganz oder teilweise
zurückzufordern und weitergehenden Schadensersatz zu fordern. Bei
Lieferung von fabrikneuen Waren leisten wir für erkennbare und verborgene
Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschafen innerhalb von 6
Monaten ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise gewähr, daß
wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder
mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat eine angemessene Zeit zur
Nachbesserung oder Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung
des Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses angemessenen Zeitraums
nicht oder lehnen wir diese ab, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufvertrag zu mindern. Für durchgeführt Nachbesserungsarbeiten
oder Nachgelieferte Ersatzteile haften wir nur bis zum Ablauf
der Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Lieferung. Wir sind zur Nach-
besserung oder Neulieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine
Vertragspflichten nicht erfüllt. Jede Haftung, gleichgültig aus Vertrags oder
sonstigem Rechtsgrund , erlischt wenn die geliefert Ware verändert oder
unsachgemäß behandelt wurden. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich,
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang und bei
verborgenen Mängeln mindestens innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung
bei uns eingehen. Bei Versäumung dieser Frist können Gewährleistungsansprüche
nicht mehr geltend gemacht werden. Für Montageleistungen übernehmen wir
keine Haftung.
§ 11 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Bestellers werden wegen Leistungsverzugs,
Unvermögens oder Unmöglichkeit wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss
oder wegen unerlaubter Handlung insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausge-
schlossen, es sei denn, sie sind von und selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden. Soweit von uns Schadenersatz verlangt werden kann, sind wir
nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Vereinbarung treten gesetzliche Vorschriften.
§ 13 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus einem Liefergeschäft ergebenden vertraglichen
oder außervertraglichen Verbindlichkeiten ist Löbnitz. Gerichtsstand für
Streitigkeiten aus getätigten Geschäften und damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsbeziehungen – auch im Mahnverfahren und im Urkunden- insbesondere
gelieferten Wechsel und Scheckprozess ist Leipzig soweit nicht aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften ein anderer Erfüllungsort und Gerichtsstand gegeben
sind.